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SG Augsburg, 25.03.2010 - S 15 AS 1541/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Teilweise Aufhebung und Zurückforderung von Leistungen zum Lebensunterhalt aufgrund eines den Freibetrag übersteigenden Einkommens aus einer geringfügigen Beschäftigung i.R.e. sog. "1-EUR-Jobs"
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 25.03.2010 - S 15 AS 1541/09
- LSG Bayern - L 16 AS 250/10 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 29/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Insolvenzgeld - …
Auszug aus SG Augsburg, 25.03.2010 - S 15 AS 1541/09
Das BSG hat inzwischen mehrfach entschieden, dass es nach seiner Überzeugung keine Ausnahme vom Zuflussprinzip gibt und dass diese Beurteilung ausdrücklich auch dann gilt, wenn Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen, die für eine Zeit vor Beginn des Leistungsbezugs gedacht gewesen waren, erst nachträglich ausbezahlt worden sind (Urteil vom 13.05.2009 - B 4 AS 29/08 R). - BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 43/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - …
Auszug aus SG Augsburg, 25.03.2010 - S 15 AS 1541/09
Dabei ändert sich die Qualifizierung als laufende Einnahme auch nicht dadurch, dass es sich bei der Zahlung um die letzte oder erste einer typischerweise regelmäßig erfolgenden Leistung handelt (Bundessozialgericht - BSG - vom 30.07.2008 - B 14 AS 43/07 R). - LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AS 5695/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung der Einkommens- von der …
Auszug aus SG Augsburg, 25.03.2010 - S 15 AS 1541/09
Der Auffassung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 09.08.2007 (L 7 AS 5695/06) kann bereits deshalb nicht gefolgt werden, weil dieses Urteil zeitlich durch die Rechtsprechung des BSG zur Anrechnung von nachgezahlten Einkünften überholt worden ist. - LSG Bayern, 25.11.2008 - L 16 AS 379/08
Auszug aus SG Augsburg, 25.03.2010 - S 15 AS 1541/09
Hierauf ist der Kläger mit Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 25.09.2008 (S 16 AS 379/08) bereits ausdrücklich hingewiesen worden.